Die Ermittlung der erforderlichen stabilen Refinanzierung erfolgt mit der gleichen Logik in Schritten wie bei der verfügbaren stabilen Refinanzierung. Auch hier ist der Ausgangspunkt die Kategorisierung einzelner Bilanzaktiva und außerbilanzieller Risikopositionen. Die Höhe der erforderlichen stabilen Refinanzierung leitet sich aus den Liquiditätseigenschaften der verschiedenen Vermögenswerte und der Geschäftsaktivitäten des Instituts ab. Im Gegensatz zur LCR muss ein Institut aber nicht die Liquiditätseigenschaften einzelner Märkte (z. B. Breite und Tiefe des Marktes, Infrastruktur) austesten, um herauszufinden, ob ein Aktivum innerhalb eines Zeitraums liquidiert, verkauft oder übertragen werden kann (Art. 7 und 8 LCR-VO).
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