Der Puffer der Verschuldungsquote für global systemrelevante Institute geht zurück auf Beschlüsse des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht vom Dezember 2017. Die zusätzliche Kapitalanforderung soll dazu dienen, der nach Auffassung des Gesetzgebers erhöhten Gefährdung der globalen Finanzstabilität, die von hoch verschuldeten global systemrelevanten Instituten ausgeht, Rechnung zu tragen. Laut Erwägungsgrund 8 der CRR tragen Verschuldungsquoten allgemein zur Wahrung der Finanzstabilität bei, indem sie als Letztsicherung („Backstop“) bei risikobasierten Eigenkapitalanforderungen dienen. Hierbei sollen deren Schwächen, insbesondere die prozyklische Wirkung, kompensiert werden. Zugleich soll die Quote das Entstehen einer übermäßigen Verschuldung bei Konjunkturaufschwüngen begrenzen. Die gesetzlichen Anforderungen zum Verschuldungspuffer ergänzen die risikobasierten Eigenmittelanforderungen insbesondere nach Art. 92 ff CRR bzw. §§ 10c ff KWG (Kapitalpuffer).
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