Seit Begründung des Kommentars „Kreditwesengesetz (KWG)“ durch die Herren Friedrich Reischauer und Dr. Joachim Kleinhans hat das Bankaufsichtsrecht etliche Novellen und umfangreiche Ausweitungen erfahren. Zunächst waren davon vor allem das KWG selbst und die damit unmittelbar verbundenen Nebenbestimmungen sowie die sukzessive ergänzend eingeführten Mindestanforderungen betroffen, die jeweils alle der nationalen Ebene entstammten. Später erweiterte sich die rechtliche Basis grundlegend, indem parallel auf europäischer Ebene einerseits für die Akteure der Finanzbranche unmittelbar geltende Regelungen, andererseits aber auch grenzüberschreitend wirkende europäische Institutionen geschaffen wurden, die neben den nationalen Behörden über eigene standardsetzende Kompetenzen verfügen. Mit einer obendrein festzustellenden Zunahme der Detailtiefe der Regelungen und Standards nahmen nicht nur der Umfang des Vorgabenkatalogs, sondern stetig ebenso dessen Gewicht für die Praxis der Institute zu. Letzteres begründete zugleich den wachsenden Bedarf nach praxisorientierten Hilfsmitteln, die Verständnis und Anwendung der Vorgaben erleichtern.
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