FSMANeuOG |
Das „Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung”, FMSA Neuordnungsgesetz oder kurz FSMANeuOG, BGBl. 2016 I, 3171 ff., wurde am 28.12.2016 verkündet und ist am 29.12.2016 in Kraft getreten. |
Im Wortlaut: § 25d Absatz 5 KWG |
(5) Die Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans darf im Hinblick auf die wirksame Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans keine Interessenkonflikte erzeugen. Für die Tätigkeit im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan dürfen dessen Mitglieder keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten. Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ist auch in Bezug auf die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans anzuwenden. |
Weiterführende Literatur |
Das juris PartnerModul Bank- und Kapitalmarktrecht erschließt systematisch alle Bereiche des modernen Bankgeschäfts, wie Rechtsrahmen, Bankrecht (Retail und Commercial Banking) und Kapitalmarktrecht (Investment Banking) und beantwortet Ihnen alle Fragen zum Aktienwesen und zum deutschen, europäischen und internationalen Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Das Modul enthält zahlreiche Werke aus dem Erich Schmidt Verlag. In dem ergänzbaren Handbuch von Beckmann/Scholtz/Vollmer finden Sie Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien. Das Werk behandelt insbesondere das KAGB, die KAVerOV, das InvStG, das UBGG und die DerivateV. Es bietet aber auch Länderberichte zu Investitionsstandorten (v.a. Luxemburg) sowie vertiefende Erläuterungen bei den Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG. |
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