Die Anforderungen des Art. 447 wurden von allen Artikeln, die in Teil 8 geregelt sind, am umfangreichsten im Rahmen der CRR-Novelle geändert. War hier in der CRR I noch die Offenlegung von Risiken aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen geregelt, so ist diese Anforderung mit der CRR II entfallen. Stattdessen sind mit der CRR II an dieser Stelle künftig die wichtigsten Kennzahlen (sog. „Schlüsselparameter“, teilweise auch „Key Metrics“ genannt) offenzulegen. Unabhängig von ihrer Größe haben Institute demzufolge die wichtigsten aufsichtsrechtlichen Messgrößen wie z. B. die Eigenmittel, zusätzliche Eigenmittelanforderungen, Kapitalquoten, die Leverage Ratio und Liquiditätskennzahlen in einer Tabelle offenzulegen.
Lieferung: 04/21
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: