Die Inhalte von Art. 431 wurden mit der CRR II überarbeitet und erweitert. Inhaltlich unverändert geblieben ist Abs. 1, wonach Institute die in Titel II (Art. 435 bis 451a) und Titel III (Art. 452 bis 455) genannten Informationen offenzulegen haben. Titel III regelt die offenzulegenden Informationen bei Anwendung eigener interner Verfahren, der Anwenderkreis ist daher für diesen Titel kleiner.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: