Die Verschuldungsquote ist das Ergebnis der Teilung der Kapitalmessgröße durch die Gesamtrisikopositionsmessgröße und wird als Prozentsatz ermittelt. Die Verschuldungsquote ist am Berichtstag zu berechnen. Die Institute haben die Verschuldungsquote vierteljährlich zu melden. Zunächst sah die CRR eine Meldung der Verschuldungsquote auf Grundlage eines Dreimonatsdurchschnitts vor. Um die Meldung der Verschuldungsquote mit der Solvabilitätsmeldung zu harmonisieren, wurden die Bestimmungen in Art. 429 CRR mit der Delegierten Verordnung (EU) 2015/62 angepasst. Die Meldung der Verschuldungsquote basiert seitdem auf dem Berichtsstichtag. Der Wert des letzten Kalendertags am Ende des vierteljährlichen Berichtszeitraums ist maßgeblich für die Berechnung und Meldung der Verschuldungsquote.
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