Liquiditätsrisiken sind nach AT 2.2 Tz. 1 grundsätzlich als wesentlich einzustufen, da die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eine strikte Nebenbedingung jeglicher bankbetrieblichen Tätigkeit ist. Damit verbundene Risikokonzentrationen sind im Rahmen der Risikoinventur zu berücksichtigen. Bei der Betrachtung der Liquiditätsrisiken sind externe (z. B. gesamtwirtschaftliche Änderungen der Rahmenbedingungen) und institutsindividuelle Aspekte (z. B. negative Schlagzeilen, Ratingveränderungen) einzubeziehen. Wegen Einzelheiten zur Risikoinventur siehe weitergehend die Kommentierung zu AT 2.2 Tz. 1 und 2.
Lieferung: 02/23
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: