Während die mit Marktpreisrisiken behafteten Handelsbuchpositionen täglich zu bewerten sind (vgl. BTR 2.2 Tz. 2), wird für das Anlagebuch grundsätzlich ein vierteljährlicher Turnus vorgegeben, da die Positionen i. d. R. für einen längeren Zeitraum gehalten werden. Das „Anlagebuch“ bildet alle Geschäfte ab, die nicht gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 86 CRR dem Handelsbuch (zur Abgrenzung siehe die Kommentierung zu BTR 2.2 Tz. 1) zuzuordnen sind. Es beinhaltet z. B. vergebene Kredite, Sach- und Finanzanlagen.
Lieferung: 01/23
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: