Das Teilmodul BTO 1.2.1 beschreibt die Anforderungen an den Prozess der Kreditgewährung bis zur Bereitstellung des Kredites. BTO 1.2.1 Tz. 1 hebt die zentrale Bedeutung der Beurteilung des mit der Kreditgewährung verbundenen Risikos hervor und verlangt eine Analyse und Beurteilung der hierfür relevanten Faktoren, inkl. den Auswirkungen von ESG-Risiken. Da sich die Kreditgewährung in erster Linie auf die positive Rückzahlungsprognose stützt, wird die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (für den Fall der Objekt-/Projektfinanzierung) besonders hervorgehoben.
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