BT 2.1 Tz. 1 fordert, dass sich die Prüfungstätigkeit der Internen Revision auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes (vgl. Anm. 2) grundsätzlich auf alle Aktivitäten und Prozesse des Instituts (vgl. Anm. 3 ff.) zu beziehen hat (siehe hierzu auch Kommentierung zu AT 4.4.3 Tz. 3 Satz 1); dies umfasst auch ausgelagerte Prozesse. Ein risikoorientiertes Vorgehen ist dabei sowohl auf Unternehmens- als auch auf Prüffeldebene erforderlich. Zu den weiteren Aufgaben der Internen Revision vgl. Anm. 5.
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