Im Wortlaut: § 7 KWG |
(1) Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen. Unbeschadet weiterer gesetzlicher Maßgaben umfasst die Zusammenarbeit die laufende Überwachung der Institute durch die Deutsche Bundesbank. Die laufende Überwachung beinhaltet insbesondere die Auswertung der von den Instituten eingereichten Unterlagen, der Prüfungsberichte nach § 26 und der Jahresabschlussunterlagen sowie die Durchführung und Auswertung der bankgeschäftlichen Prüfungen zur Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute und das Bewerten von Prüfungsfeststellungen. Die laufende Überwachung durch die Deutsche Bundesbank erfolgt in der Regel durch ihre Hauptverwaltungen. (2) Die Deutsche Bundesbank hat die Richtlinien der Bundesanstalt zu beachten. Die Richtlinien der Bundesanstalt zur laufenden Aufsicht ergehen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank. (…..) |
Aufgabenkatalog der Deutschen Bundesbank |
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Aufgabenkatalog der BaFin |
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Weiterführende Literatur |
Das juris PartnerModul Bank- und Kapitalmarktrecht erschließt systematisch alle Bereiche des modernen Bankgeschäfts, wie Rechtsrahmen, Bankrecht (Retail und Commercial Banking) und Kapitalmarktrecht (Investment Banking) und beantwortet Ihnen alle Fragen zum Aktienwesen und zum deutschen, europäischen und internationalen Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Das Modul enthält zahlreiche Werke aus dem Erich Schmidt Verlag. In dem ergänzbaren Handbuch von Beckmann/Scholtz/Vollmer finden Sie Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien. Das Werk behandelt insbesondere das KAGB, die KAVerOV, das InvStG, das UBGG und die DerivateV. Es bietet aber auch Länderberichte zu Investitionsstandorten (v.a. Luxemburg) sowie vertiefende Erläuterungen bei den Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG. |
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