Art. 47b CRR ist in Zusammenhang mit den Art. 47a sowie 47c CRR zu sehen. Zur besseren Einordnung des Kontexts sei auf den Kommentar zu Art. 47a CRR, Tz. 1 verwiesen.
In den vorstehenden Absätzen wurde erläutert, welche Risikopositionen für die Berechnung des NPL-Backstop relevant sind, mit welchem Risikopositionswert diese anzusetzen sind, wann diese als notleidend anzusetzen sind und welchen Einfluss Stundungsmaßnahmen auf die Einstufung als notleidende Risikopositionen haben. Im Folgenden wird verdeutlicht und beschrieben, wie der Abzugsposten für den maßgeblichen Betrag der unzureichenden Deckung notleidender Risikopositionen ermittelt wird. Dieser maßgebliche Betrag ist vom harten Kernkapital des Instituts abzuziehen.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: