Artikel 23 war bereits in der Erstfassung der CRR mit Wirkung zum 1.1.2014 enthalten. Obgleich diese Regelung auch Gegenstand der schon frühen ersten CRR-Korrektur-Verordnungen war, ergab sich für Art. 23 bislang keine inhaltliche Änderung.
Lieferung: 06/23
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