SolvV § 257: Ratingbasierter Ansatz

Thema T026 Verbriefungen: Ratingbasierter Ansatz Norm T026N001 Höchstrangigkeit von im Zusammenhang mit ABCP-Programmen bereit gestellten Verbriefungs-Liquiditätsfazilitäten Anfrage T026N001F001 Nach dem Wortlaut des § 257 Abs. 4 SolvV ist eine höchstrangige Verbriefungstranche nur dann anzunehmen, wenn ihr keine anderen Ansprüche als solche aus laufenden Zahlungen für Marktwertabsicherungsgeschäfte des verbrieften Portfolios, Gebühren und vergleichbare Zahlungen im Rang vorgehen. Damit weicht § 257 Abs. 4 SolvV deutlich von den Vorgaben der Bankenrichtlinie und der Baseler Rahmenvereinbarung ab. Ist diese Abweichung mit Blick auf die Bewertung von Verbriefungs-Liquiditätsfazilitäten, die etwa zur Stützung eines ABCP-Programms zur Verfügung gestellt werden beabsichtigt? Lfd. Nr. T026N001F001A001 Stand 14.01.08
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.kwgdigital.de/kwg_0191_257


Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 2 Seiten, 68KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Artikel

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de