SolvV § 256: Abgeleitete Bonitätsbeurteilung
Thema T025 Verbriefungen: Behandlung von Marktwertabsicherungsgeschäften
Norm T025N001 Verwendung abgeleiteter Bonitätsbeurteilungen unter modifizierten Voraussetzungen
Anfrage T025N001F001
Ist für unbeurteilte, nach § 227 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 als Verbriefungsposition geltende Marktwertabsicherungsgeschäfte, die Ermittlung des KSA- Verbriefungsrisikogewichts durch Verwendung einer in analoger Anwendung des § 256 Abs. 1 abgeleiteten Bonitätsbeurteilung zulässig? Gilt dies auch für KSA- und IRBA-Verbriefungspositionen, wenn die insoweit als Referenz-Verbriefungsposition geltende Verbriefungsposition nicht alle Anforderungen des § 256 Abs. 1 Satz 2 erfüllt?
Lfd. Nr. T025N001F001A001 Stand 09.08.07
Zitierfähig mit Smartlink:
http://www.kwgdigital.de/kwg_0191_256
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