SolvV § 236: Anforderungen an die Verwendung von Bonitätsbeurteilungen für Verbriefungen

Thema T031 Verbriefungen: maßgebliche Bonitätsbeurteilung Norm T031N001 Bestimmung der für eine Verbriefungstranche maßgeblichen Bonitätsbeurteilung Anfrage T031N001F001 Wie ist die für eine Verbriefungstranche maßgebliche Bonitätsbeurteilung zu ermitteln, wenn (1) für eben diese Verbriefungstranche verwendungsfähige Bonitätsbeurteilungen mehrerer benannter Ratingagenturen vorliegen oder (2) für eben diese Verbriefungstranche nur eine verwendungsfähige Bonitätsbeurteilung einer benannten Ratingagentur vorliegt? Lfd. Nr. T031N001F001A001 Stand 18.01.08
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.kwgdigital.de/kwg_0191_236


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