SolvV § 236: Anforderungen an die Verwendung von Bonitätsbeurteilungen für Verbriefungen
Thema T031 Verbriefungen: maßgebliche Bonitätsbeurteilung
Norm T031N001 Bestimmung der für eine Verbriefungstranche maßgeblichen Bonitätsbeurteilung
Anfrage T031N001F001
Wie ist die für eine Verbriefungstranche maßgebliche Bonitätsbeurteilung
zu ermitteln, wenn
(1) für eben diese Verbriefungstranche verwendungsfähige Bonitätsbeurteilungen mehrerer benannter Ratingagenturen vorliegen oder
(2) für eben diese Verbriefungstranche nur eine verwendungsfähige Bonitätsbeurteilung einer benannten Ratingagentur vorliegt?
Lfd. Nr. T031N001F001A001 Stand 18.01.08
Zitierfähig mit Smartlink:
http://www.kwgdigital.de/kwg_0191_236
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