SolvV § 226: Verbriefungstransaktion
Thema T035 Verbriefungen: KSA-/IRBA-Verbriefungstransaktion
Norm T035N001 Abgrenzung KSA- und IRBA-Verbriefungstransaktion
Anfrage T035N001F002
Hat ein IRBA-Institut für die Feststellung, ob eine Verbriefungstransaktion nach § 226 Abs. 5 SolvV als IRBA-Verbriefungstransaktion zu behandeln ist, bis auf die unverbrieften Adressenausfallrisikopositionen des verbrieften Portfolios der betreffenden Verbriefungstransaktion durchzuschauen?
Lfd. Nr. T035N001F002A001 Stand 29.09.08
Zitierfähig mit Smartlink:
http://www.kwgdigital.de/kwg_0191_226
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