KWG-Kommentar: § 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 46e enthält besondere Bestimmungen für das Insolvenzverfahren über das Vermögens eines Einlagenkreditinstituts im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraums. Die mit dem Gesetz zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten vom 10. 12. 2003 (BGBl. I S. 2478) in das KWG eingefügten §§ 46d bis 46f dienen der Umsetzung der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ABl. EG Nr. L 125, S. 15).
Zitierfähig mit Smartlink:
http://www.kwgdigital.de/kwg_0115_046e
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