KWG-Kommentar: § 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
Die mit dem Gesetz zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten vom 10. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2478) in das KWG eingefügten §§ 46 d bis 46 f dienen der Umsetzung der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ABl. EG Nr. L 125, S. 15).
Zitierfähig mit Smartlink:
http://www.kwgdigital.de/kwg_0115_046d_a
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 6 Seiten, 85KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
