KWG-Kommentar: § 29 Besondere Pflichten des Prüfers
Eines der wichtigsten Erkenntnismittel für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank stellen die Jahresabschlussunterlagen der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1b) dar, die einen Einblick in die Struktur der beaufsichtigten Institute und die Größenordnung der einzelnen Geschäftsarten gewähren. Dabei ist die Entwicklung der Vermögenslage, der Liquidität und Rentabilität, der kreditgeschäftlichen und der anderen Risiken besonders zu beachten. Den Prüfungsberichten der Jahresabschlussprüfer, deren besondere Pflichten in § 29 KWG aufgeführt werden, kommt daher auch eine besondere bankaufsichtliche Bedeutung zu.
Zitierfähig mit Smartlink:
http://www.kwgdigital.de/kwg_0115_029_a
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 27 Seiten, 170KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
